AGB

1. Geltungsbereich

1.1

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Tanja Bühler, Trennungs und Scheidungsberatung – nachstehend Beauftragter genannt – mit seinem Kunden* – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Beauftragten vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Beauftragten absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäss der spezifischen,  individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Beauftragter selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3

Es steht dem Beauftragten frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1

Ein Vertrag mit dem Beauftragten kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags  oder Auftragsangebots auf dem Postweg, oder per E-Mail zustande. Im Falle eine mündlichen Abmachung wird eine schriftliche Vereinbarung im Sinne von Ziffer 2.2 aufgesetzt.

3.2

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2

Der Vertrag kann beidseitig jederzeit schriftlich gekündigt werden.

4.3

Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Beauftragte seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen dieser Ziffer 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Beauftragte für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird eine Pauschale von CHF 100.00 vereinbart.

4.4

Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde.

4.5

Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine behält sich der Beauftragte nach einer schriftlichen Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% gemäss § 104, Abs. 1 des Schweizerischen Obligationensrechts vor. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6

Barauslagen und besondere Kosten, die dem Beauftragten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7

Sämtliche Leistungen des Beauftragten verstehen sich inklusiv der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 8%.

5. Leistungsumfang

5.1

Die vom Beauftragten zu erbringenden Leistungen werden im Erstgespräch gemeinsam schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten.

5.2

Der Beauftragte wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3

Ist dem Beauftragten die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Kunden bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Beauftragte verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung

Jede Partei haftet in eigenem Namen, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

8. Gerichtsstand

8.1

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

8.2

Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Auftraggeber aus dem In- und Ausland gleichermassen.

8.3

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Thun.

9. Sonstige Bestimmungen

Der Beauftragte ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Leissigen, 10. August 2015

 

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.